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Verhaltensregeln für Radfahrer laut StVO

Die Österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt aufgeteilt auf 106 Paragraphen den Verkehr auf öffentlichen Straßen für alle Verkehrsteilnehmer. Die wichtigsten Bestimmungen für Radfahrer (§ 65 bis § 68) daraus sind im Folgenden dargestellt:

Rennradfahrer am Großglockner (©Kaernten_Uwe Geissler)
Rennradfahrer am Großglockner

Ausrüstung:
Jedes Fahrrad, das im Verkehr unterwegs ist, muss ausgerüstet sein mit Klingel, Scheinwerfer und Rücklicht (bei Tag nicht notwendig), Vor- und Rückstrahlern, Seitenstrahlern an Speichen oder Reifen und gelben Pedalrückstrahlern. Klingel und Reflektoren können bei Rennrädern entfallen, für Mountainbikes hingegen bleiben sie Vorschrift.

Benutzung von Radwegen:
Wenn ein Radweg oder Radfahrstreifen die Straße begleitet, müssen Radfahrer ihn benutzen. Ausnahmen: Rennradfahrer. Wenn es unzumutbar wäre, den Radweg zu benützen (z.B. bei einer Baustelle), so kann auf der Straße gefahren werden.

Rennradfahrer:
Rennradfahrer dürfen die Straße benützen, auch wenn daneben ein Radweg verläuft (§ 68, Abs. 2).

Ein Fahrrad gilt als Rennrad, wenn
• es fahrbereit höchstens 12 kg wiegt,
• es einen Renn- oder Triathlonlenker hat,
• die Felgen höchstens 23 mm breit sind und einen Durchmesser von mindestens 630 mm haben.

Auch der Rennradfahrer muss sich als solcher deklarieren, durch seine Kleidung. Sie muss seine Trainingsabsicht „zur Steigerung und Optimierung der Leistung“ kundtun. Also Radtrikot. Wer etwa mit dem Rennrad im Anzug zur Arbeit fährt, muss auf den Radweg. Rennradler dürfen bei Tag auf Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren und Klingel verzichten.

Nebeneinander fahren:
Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.

Rechts fahren:
„Rechts fahren, so weit wie zumutbar“, schreibt die StVO allen Verkehrsteilnehmern vor. Für den Radfahrer bedeutet dies, dass das rechte Hinterrad eines Autos die Spur des Radfahrers vorgibt. Noch weiter rechts zu radeln würde die Autofahrer nur verleiten, an unübersichtlicher Stelle zu überholen, was Radler und andere Verkehrsteilnehmer erst recht gefährdet.

Ampelverhalten:
Steht die Ampel auf Rot, dürfen sich Radfahrer an der Autokolonne rechts vorbei schlängeln. Aber Achtung: Lackschänden bei Autos können teuer kommen und Autotüren öffnen sich oft unvermutet, vor allem auf der Beifahrerseite.

Die gesamte StVO in der aktuellen Fassung gibt es auf der Seite des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zum Download

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Radfahrer am Millstätter See

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