Gästekartenmobilität in Kärnten

Mit der Gästekarte stehen Übernachtungsgästen in Kärnten Mobilitätsleistungen für die Dauer ihres Aufenthalts zur Verfügung. Ab 1. November 2026 wird das kärntenweite Angebot deutlich erweitert: Die jeweilige regionale Gästekarte dient dann zugleich als Fahrschein für einen Großteil des öffentlichen Verkehrs in Kärnten.

Bis zum 31. Oktober 2026 gelten noch die bisherigen Mobilitätsleistungen. Die wichtigsten Unterschiede haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Informationen vom Land Kärnten zur Tourismusreform/Gästekartenmobilität

Inkludierte Gästemobilität bis 31.10.2026

Mit einer gültigen Gästekarte können Gäste während ihres Aufenthalts derzeit folgende Angebote nutzen:

  • S-Bahn-Linien in Kärnten und bis Lienz
  • REX-Regionalexpress
  • ÖBB-Radsprinter (exkl. Rad)
  • Interregio-Verbindung nach Friesach
  • Postbus Shuttle in den verfügbaren Kärntner Gemeinden (ggf. mit Komfortzuschlag von 2€ p.P./Fahrt)
  • Nicht gültig für RJ-Railjet, EC-Eurocity, IC-Intercity, D-Züge und Nightjet-Verbindungen sowie die Interregio-Verbindung nach Mallnitz

Inkludierte Gästemobilität ab 1.11.2026

Mit der gültigen regionalen Gästekarte können Übernachtungsgäste für die Dauer ihres Aufenthalts ein deutlich erweitertes Mobilitätsangebot nutzen. Die Gästekarte dient dabei zugleich als Fahrschein.

  • Regional- und Stadtbuslinien innerhalb Kärntens
  • Nah- und Fernverkehrszüge in ganz Kärnten mit ÖBB und Westbahn (gültig innerhalb Kärntens, die Anreise nach Kärnten braucht ein eigenes Ticket)
  • S-Bahn-Verbindungen, zusätzlich bis Lienz
  • ÖBB-Radsprinter (exklusive Radmitnahme)
  • Mikro-ÖV-Angebote, die über den Verkehrsverbund laufen, z. B. Postbus Shuttles, Nockmobil und Ruf:mi, ggf. mit 2 € Komfortzuschlag

Ausnahmen, nicht inkludiert (betrifft beide Zeiträume)

  • Fahrradmitnahme
  • Hunde
  • Sonderverkehr: Autoschleuse, Fernverkehrsbusse, Sonderbusse und Sonderzüge
  • Fahrten außerhalb Kärntens (dafür braucht es ein reguläres Ticket, z. B. über tickets.oebb.at)
  • An- und Abreise mit Fernverkehrszügen (RJ, RJX, IC, ICE, IR). Fahrten mit diesen Zügen sind während des Aufenthalts hingegen inkludiert (innerhalb Kärntens).
  • Gruppen von Schülerinnen und Schülern bzw. Kindern und Jugendlichen unter 17 Jahren mit mehr als 6 Personen (abgabenbefreit): Für sie gelten die regulären Tarif- und Beförderungsbedingungen

So funktioniert die Nutzung

  • Gästekarte = Fahrschein: Einsteigen und losfahren, ganz ohne Ticket!
  • Ausweis erforderlich: Die Gästekarte und ein Lichtbildausweis ist vorzuzeigen.
  • Fahrten außerhalb Kärntens: ÖBB-Tickets und Fahrradtickets sind am Ticketschalter oder unter tickets.oebb.at erhältlich.
  • Gültigkeit: beginnt am Anreisetag ab Ausstellung der Gästekarte und endet mit Betriebsschluss am Abreisetag. Bei einem Pre-Check-in kann die Gästekarte bereits vor der Anreise digital bereitgestellt werden.

Teilnehmende Gästekarten

  • Wörthersee / Klagenfurt / Mittelkärnten: Wörthersee Pluscard
  • Millstätter See – Bad Kleinkirchheim – Nockberge: Millstätter See Inclusive Card (MIC), Sonnenscheincard Bad Kleinkirchheim, ZEITpass Card
  • Villach – Faaker See – Ossiacher See: Erlebnis CARD
  • Klopeiner See – Südkärnten – Lavanttal: Aktiv Card
  • Hohe Tauern: Nationalpark-Region Hohe Tauern – Gästekarte
  • Katschberg - Lieser- Maltatal: Holiday Card bzw. Holiday Ticket
  • Nassfeld-Pressegger See: +CARD holiday, Gästecard BASIC, WinterCARD Premium
  • Lesachtal: Lesachtal GästeCard Basic
  • Weissensee: Weissensee-PremiumCARD bzw. Weissensee GästeCard Basic

Tipps für die Gästekommunikation

Betriebe sollten Gäste bereits vor der Anreise über die Mobilitätsleistungen ihrer Gästekarte informieren. Sinnvoll sind Hinweise auf der eigenen Website, in der Buchungsbestätigung bzw. Pre-Stay-Kommunikation und beim Check-in.

Für detaillierte und laufend aktualisierte Informationen kann direkt auf die zentrale Informationsseite zur Gästemobilität verwiesen werden.

Zur Informationsseite für Gäste

FAQs zur freien Fahrt mit der Gästekarte

Häufige Fragen zu den inkludierten Mobilitätsleistungen ab 1. November 2026.

Gäste können während ihres Aufenthalts nahezu den gesamten öffentlichen Verkehr in Kärnten ohne zusätzliche Ticketkosten nutzen. Das erleichtert die Anreise und die Mobilität vor Ort.

Vermieter:innen erhalten damit ein attraktives Serviceangebot für ihre Gäste. Gleichzeitig kann die stärkere Nutzung von Bus und Bahn dazu beitragen, Autofahrten während des Aufenthalts zu reduzieren.

Nein. Die Mobilitätsleistungen sind direkt in der jeweiligen regionalen Gästekarte inkludiert. Die Gästekarte dient gleichzeitig als Fahrschein.

Eine zusätzliche Mobilitätskarte oder ein separates Öffi-Ticket muss nicht ausgestellt werden.

Alle in einem Kärntner Beherbergungsbetrieb gemeldeten Übernachtungsgäste erhalten die Mobilitätsleistungen mit ihrer Gästekarte. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos und benötigen keine eigene Gästekarte. Ab 6 Jahren ist eine eigene Gästekarte erforderlich.

Auch Kurgäste erhalten die Mobilitätsleistungen nach denselben Abläufen wie andere Übernachtungsgäste. Für Zweitwohnsitze und Dauercamper:innen mit pauschalierter Aufenthaltsabgabe sowie Schülergruppen gilt das Angebot nicht.

Grundlage ist die elektronische Gästemeldung. Die Gästekarte wird über das jeweilige regionale Gästekartensystem erstellt und kann digital, über eine Gäste-App oder in Papierform ausgegeben werden.

Die Mobilitätsberechtigung ist direkt in der Gästekarte hinterlegt. Ein eigenes Mobilitätsticket muss nicht erstellt werden.

Die Gästekarte gilt vom Anreisetag bis zum Betriebsschluss am Abreisetag. Nutzbar sind die Mobilitätsleistungen am Anreisetag ab dem Zeitpunkt der Ausstellung.

Wird die Gästekarte erst beim Check-in ausgegeben, kann sie ab diesem Zeitpunkt genutzt werden. Bei einem Pre-Check-in kann sie bereits vor der Anreise digital übermittelt werden. Gäste können sie dann für ihre Anreise vor Ort innerhalb Kärntens nutzen, z.B. vom Hauptbahnhof oder vom Flughafen Klagenfurt zur Unterkunft.

Eine zusätzliche Aktivierung ist nicht notwendig.

Gäste können bereits vor der Anreise über den Pre-Check-in gemeldet werden und ihre Gästekarte digital erhalten. Eine Rezeption oder ein Ausdruck vor Ort ist daher nicht zwingend notwendig.

Bei Bedarf kann die Gästekarte erneut digital versendet oder ausgedruckt werden.

Die elektronische Gästemeldung ist ab 1. November 2026 für alle Unterkunftsbetriebe verpflichtend. Es gibt keine Ausnahme für Betriebe ohne eigene Hotelsoftware.

Steht keine Hotelsoftware oder keine Schnittstelle zur elektronischen Gästemeldung zur Verfügung, können die Gästedaten über den vorgesehenen Webclient eingegeben werden.

Die Mobilitätsleistungen gelten für Regional- und Stadtbusse sowie Nah- und Fernverkehrszüge in ganz Kärnten und bis Lienz. Dazu gehören auch Züge der ÖBB und der WESTbahn.

Ausgewählte Rufbusse und Mikro-ÖV-Angebote, z.B. Nockmobil oder Postbus Shuttle, sind ebenfalls nutzbar. Je nach Angebot kann ein Komfortzuschlag anfallen.

Nicht inkludiert sind die Fahrradmitnahme und bestimmte Sonderverkehre wie Autoschleusen, Intercity-Busse oder Sonderzüge. Für regionale touristische Zusatzverkehre gelten die jeweiligen regionalen Bedingungen.

Für Gruppen gibt es kein gemeinsames Gruppenticket. Eine Mehrfachmeldung ist möglich. Dabei wird die Gruppe unter einem gemeinsamen Namen registriert, z.B. „Gruppe Max Mustermann 1, 2, 3 …“. Schülergruppen sind vom Angebot ausgeschlossen.

Jede Person ab 6 Jahren erhält eine eigene Gästekarte. Die Karte ist nicht auf die einzelne Person personalisiert, enthält aber den gemeinsamen Gruppennamen.

Aus Kapazitätsgründen müssen Gruppen immer vorab beim jeweiligen Verkehrsunternehmen angemeldet werden.

Nein. Die Gästekarte ersetzt den Fahrschein, nicht die Platzreservierung.

Reservierungen können unabhängig von der Gästekarte vorgenommen werden und sind je nach Verkehrsunternehmen und Verbindung kostenpflichtig. Das gilt für Einzelreisende ebenso wie für Gruppen.

Für die kärntenweit inkludierten Mobilitätsleistungen wird kein zusätzliches Ticket benötigt. Bei einzelnen Rufbus- und Shuttleangeboten kann ein Komfortzuschlag anfallen.

Die Gästekarte mit den inkludierten Mobilitätsleistungen ist für alle Gäste kostenlos. Je nach Region können kostenpflichtige Zusatzangebote oder Upgrades angeboten werden, z.B. Premium-Gästekarten oder eine Aufbuchung der Kärnten Card. Diese Zusatzangebote bieten weitere Angebote, sind für die Nutzung der inkludierten Mobilitätsleistungen aber nicht erforderlich.

Die Gültigkeit der Mobilitätsleistungen ist mit der elektronischen Gästemeldung verbunden. Wird ein Gast vorzeitig abgemeldet, endet auch die Mobilitätsberechtigung.

Bei Verlust kann ein Duplikat der Gästekarte erstellt und erneut digital übermittelt oder ausgedruckt werden.

Das Land Kärnten und die Kärnten Werbung begleiten die Einführung mit einer breiten Informationskampagne. Dazu gehören Schulungen, Informationsmaterialien, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Informationsvideos.

Aktuelle Termine und Unterlagen werden auf tourismusreform.at im Downloadbereich veröffentlicht. Ergänzend informieren die zuständigen Tourismusorganisationen über regionale Abläufe und Gästekartensysteme.

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