Das Österreichische Umweltzeichen ist ein staatliches Umweltgütesiegel und wird vom zuständigen Bundesministerium vergeben. Im Tourismus gibt es unterschiedliche Richtlinien für Tourismusdestinationen, Tourismus-, Gastronomie- und Kulturbetriebe sowie Green Meetings und Green Events.
Die jeweiligen Kriterien und Zertifizierungsprozesse richten sich danach, was ausgezeichnet wird. Die NDK unterstützt insbesondere die Kärntner Tourismusregionen bei der Arbeit mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Tourismusdestinationen.
Für Tourismusdestinationen gilt die Richtlinie UZ 82. Sie bildet die Grundlage für die Zertifizierung einer Destination mit dem Österreichischen Umweltzeichen. Die NDK begleitet die beteiligten Kärntner Tourismusregionen im Zertifizierungsprozess und unterstützt unter anderem bei Management, Maßnahmenentwicklung und Wissenstransfer.
Für Tourismus-, Gastronomie- und Kulturbetriebe gilt die Richtlinie UZ 200. Je nach Betriebsart gelten entsprechende Kriterien, etwa für Beherbergung, Gastronomie, Kultur- sowie Tagungs- und Eventlokalitäten.
Einzelne Green Meetings und Green Events können nach der Richtlinie UZ 62 mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert werden. Für Veranstalter:innen und Locations bietet die NDK zusätzlich Leitfäden, Best Practices und weitere Informationen.