Der Wettbewerb der Urlaubsländer nimmt immer mehr zu. Das spüren wir alle. Um nicht den Anschluss zu verlieren, brauchen wir jetzt mutige Reformen, um unseren Tourismus zukunftsfähig zu machen.
Deshalb modernisieren wir nach über zehn Jahren erstmals das Kärntner Tourismusgesetz. Mit einer klaren Vision: Es sollen künftig mehr Mittel in das Gästeerlebnis fließen und weniger in die Verwaltung der Strukturen. Touristische Abgaben sollen einfacher und angepasst werden, damit endlich auch wieder die Mittel für den Tourismus bereitstehen, die er braucht. All das mit dem Ziel, die touristische Infrastruktur, wie Rad- und Wanderwege oder nebensaisontaugliche Angebote auszubauen.
Es ist eine Reform FÜR Touristiker:innen und Unternehmer:innen, die ihnen auch mehr Gestaltungsspielraum bringt. Denn diese wissen am besten, was der Tourismus braucht!
Die Begutachtung des Reformpakets ist abgeschlossen und die Stellungnahmen werden behandelt. Alle Informationen zu den Gesetzesentwürfen und welche Neuerungen sie mit sich bringen, finden Sie hier.
Die Reform auf einem Blick
Kärntens Tourismus wird zukunftsfit!
Warum die Reform einen Mehrwert für ALLE bringt: Für Unternehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Gemeinden, Gäste, Einheimische und Tourismusorganisationen – erklärt Tourismuslandesrad Mag. Sebastian Schuschnig.
Das ist NEU
Struktur Reform
- Zusammenführung von 125 Einheiten auf 10 Tourismusorganisationen: Kärnten Werbung + 9 mehrgemeindige Tourismusverbände (TVBs)
- die neuen TVBs entsprechen geografisch den aktuellen Tourismusregionen
- Organe des TVBs sind: Vollversammlung, Vorstand, Vorsitzender, Kontrollausschuss
- Ein Unternehmer führt und vertritt den TVB
- ein Geschäftsführer führt die operativen Geschäfte des TVB
- unterstützt wird dieser in den Erlebnisräumen durch eigens vom TVB bestellte Erlebnisraummanager
- Erlebnisräume sichern örtliche Einbindung und ehrenamtliches Engagement vor Ort
- zur Sicherstellung der einzelnen Ortsinteressen wird jährlich verpflichtend zu einem Tourismusforum in Gemeinden ab 100.000 Übernachtungeneingeladen
Aufgaben Reform
- Klare Zuständigkeiten für die touristischen Herausforderungen
- zentrale Organisation von Digitalisierungsmaßnahmen über die Kärnten Werbung
- mehr Synergien, Effizienz und Wirkung am Markt
- durch die Kärnten Werbung strategisch gesteuert: Kommunikation, Servicierung der Betriebe sowie das landesweite Gäste-Informationssystem
- zentral gesteuerte Verkaufsförderung in internationalen Märkten durch die Kärnten Werbung
- TVB organisiert den regionalen Tourismus vor Ort
- Erstellung eines regionalen Tourismuskonzeptes: Infrastrukturplan, Produkt- und Angebotsentwicklung, Events und Gästeunterhaltung
Abgaben Reform
- Zusammenführung der Orts- und Nächtigungstaxe zur Aufenthaltsabgabe
- Landesweit einheitliche Abgabe von € 4,50 (€ 4,- für Camping)
- jährliche Indexierung (VPI)
- verpflichtende elektronische Gästemeldung
Fahrplan
Oktober 2025: Begutachtung der Gesetze: Kärntner Tourismusgesetz, Aufenthaltsabgabegesetz, Zweitwohnsitzabgabegesetz
Dezember 2025: Landtagsbeschluss, Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung der Reform ab Landtagsbeschluss
September 2026: Neue TVB-Struktur wird organisiert und Vorstände gewählt
01.11.2026: Aufenthaltsabgabe idH von € 4,50 tritt in Kraft
01.01.2027: Start der neuen Tourismusstruktur
Gäste Freifahrt
Mit der neuen Aufenthaltsabgabe ist für Urlaubsgäste das gesamte öffentliche und touristische Verkehrsangebot landesweit inkludiert.
Umfassende Mobilitätsangebote für unsere Gäste
Unseren Gästen steht die gesamte kärntenweite öffentliche Mobilität während ihres Aufenthaltes zur Verfügung.
- Bahn: Nah-, Regional- und Fernverkehr (S-Bahn, Rex-Verbindungen, Railjet, IC) in ganz Kärnten bis Lienz
- Busse: Linienbusse, Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach)
- Rufbusse: Anrufsammeltaxis wie Postbusshuttle, Nockmobil (exkl. eines etwaigen Komfortzuschlages)
- Touristischer Sonderverkehr: Ski-, Wander-, Radbusse, Almtaxis und Shuttles
Angebotsausbau
Es stehen auch mehr Mittel zur Verfügung, um die touristischen Mobilitätsangebote auszubauen - neue Linien, Taktverdichtungen und Linienverlängerungen in allen Kärntner Regionen!
Infrastruktur Fonds
Erstmals wird ein landesweiter Fonds geschaffen, um große touristische Angebote zu finanzieren. Jährlich stehen rund 8 Mio. Euro zur Verfügung, um Infrastruktur und Mobilitätsangebote zu finanzieren. Diese Mittel sind Eigenmittel der TVBs, damit sie auch mit anderen Förderungen kombiniert werden können.
FAQ
Sie haben noch Fragen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie hier gesammelt.
Allgemeines
Das Kärntner Tourismusgesetz 2011 ist nicht mehr am Puls der Zeit. Es herrschen komplexe Strukturen mit 125 unterschiedlichen Organisationseinheiten. Die Ortstaxe wurde seit 2005 nicht erhöht. Es erfolgte auch keine Indexanpassung. Diese Mittel fehlen, um in die Begehrlichkeit des Tourismuslandes und die Infrastruktur, wie insbesondere die Rad- und Wanderwege, zu investieren. Eine Optimierung der Strukturen und Erhöhung der Mittel ist somit dringend notwendig.
Genau genommen sind drei Gesetze von der Reform betroffen: Das Kärntner Tourismusgesetz, das Aufenthaltsabgabegesetz und das Zweitwohnsitzabgabegesetz.
Für das aktualisierte und weiterentwickelte Tourismusgesetz gab es eine Einigung in der Landesregierung. Mit 15. Oktober gehen die Gesetzesentwürfe der Tourismusreform Kärnten 2025+ schrittweise in eine vierwöchige Begutachtung (Kärntner Tourismusgesetz, Aufenthaltsabgabegesetz, Zweitwohnsitzabgabegesetz). Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, in die Gesetzestexte Einblick zu nehmen und Stellungnahmen dazu abzugeben.
Nach Begutachtung und Einarbeitung von Klarstellungen und Anregungen geht die überarbeitete Regierungsvorlage zur Beschlussfassung in die Landesregierung und in den Kärntner Landtag. Ziel ist es, das Paket im Winter zu beschließen, damit es genügend Vorlauf für die Unternehmer gibt.
Im Zentrum steht die geplante Stärkung der Tourismusorganisationen mit der Zusammenführung von 125 Einheiten (84 Gemeinden, 31 Tourismusverbände, 9 Tourismusregionen, Kärnten Werbung), die bisher auf drei Ebenen aufgesplittet waren, zu 10 Tourismusorganisationen (Kärnten Werbung + 9 mehrgemeindige Tourismusverbände) auf zwei Ebenen. Die örtliche und die regionale Ebene verschmelzen zu flächendeckenden Tourismusverbänden. Dabei bleiben die Gebietsgrenzen der aktuellen Tourismusregionen bestehen. Das Gebiet des Tourismusverbandes wird in bis zu drei Erlebnisräume eingeteilt. Eigens vom Tourismusverband bestellte Erlebnisraummanager:innen fungieren als Ansprechpartner:innen und Koordinator:innen für Touristiker:innen und Gemeinden vor Ort.
Die Organe des Tourismusverbandes sollen künftig die Vollversammlung, der Vorstand, der Vorstandsvorsitzende und der Kontrollausschuss. In der Vollversammlung des Tourismusverbandes sollen alle Unternehmer:innen und alle Bürgermeister:innen mit Stimmrecht vertreten. Der Vorstand des Tourismusverbandes soll sich aus neun Unternehmer:innen und drei Bürgermeister:innen zusammensetzen. Jeder Erlebnisraum sowie mindestens drei Gemeinden müssen darin vertreten sein. Der Kontrollausschuss besteht aus drei Unternehmer:innen und zwei Gemeindevertreter:innen. Ein/e Geschäftsführer:in wird künftig die operativen Geschäfte des Tourismusverbandes führen.
Zur örtlichen Sicherstellung der Ortsinteressen und der Mitsprache der Unternehmer:innen wird in Gemeinden mit mehr als 100.000 Übernachtungen jährlich verpflichtend ein Tourismusforum abgehalten.
Die Tourismusverbände sind künftig für die regionalen und örtlichen Belange zuständig. Eine zentrale neue Aufgabe wird die Erstellung und Umsetzung eines regionales 5-jährigen Tourismuskonzeptes sein. Darin sind neben der Festlegung von Geschäftsfeldern, Produkt- und Angebotsentwicklung sowie Gästeunterhaltung insbesondere Investitionsplanungen zu verankern. Zudem obliegen den Tourismusverbänden nach der Reform folgende Aufgaben:
- Umsetzung der Kommunikation der Landestourismusstrategie
- Entwicklung & Umsetzung langfristiger, regionaler Infrastruktur(pläne)
- Entwicklung von innovativen Leitprodukten und Angeboten im Erlebnisraum
- Operative Vermarktung zur Sicherung der Marktpräsenz
- Management touristischer Erlebnisräume, Organisation des Tourismus vor Ort
- Bewirtschaftung Gästeinformationssystem in den Erlebnisräumen, Betreuung der Gäste
- Umsetzung und Management von Events
- Servicierung der Tourismusbetriebe
Die Kärnten Werbung übernimmt mit der Reform künftig folgenden Aufgaben im Interesse des Landes:
- Umsetzung und Kommunikation der Landestourismusstrategie
- Strategische Markenpolitik
- Konzeptionelle und organisatorische Entwicklung innovativer Leitprodukte
- Strategische und operative Vermarktung zur Sicherung der Markpräsenz
- Landesweite Verkaufsförderung durch Vernetzung von potenziellen Multiplikatoren am Markt mit Kärntner Anbietern
- Sicherstellung der Konzeption landesweit einheitlich verfügbarer Marketing- und Technologieinfrastruktur
- Sicherstellung der Konzeption und Technologie für ein landesweites Gäste-Informationssystem
- die Koordination der Servicierung der Tourismusbetriebe
- Marktforschung und Bereitstellung relevanter Daten
- Sicherstellung der Kooperation der Tourismusorganisationen
Die künftigen TVBs werden durch Verordnung des Landes festgelegt. Die Regionsgrenzen bleiben gleich, d.h. die TVB umfassen dann die Gebiete der Tourismusregionen.
Die Zusammenführung der Ortstaxe und Nächtigungstaxe zur Aufenthaltsabgabe wird mit 1. November 2026 eine landesweit einheitliche Abgabehöhe von € 4,50 umfassen. Die Abgabenhöhe für Campinggäste soll mit € 4,00 festgelegt werden. In diesen Beträgen ist die Mobilität inkludiert.
Ja, die Abgabe wird jährlich entsprechend dem VPI angepasst. Es erfolgt automatisch eine zeitgerechte Kundmachung in der Landeszeitung, um den Betrieben genügend Vorlaufzeit zu gewährleisten.
Nein, es fließt aus der neuen Aufenthaltsabgabe kein Anteil an das Land. Die bestehenden Förderungen für den Tourismus bleiben vom Land ungekürzt weiter aufrecht.
Mobilität & Infrastruktur
Aus dem Infrastruktur- und Mobilitätsfonds sollen sowohl touristische Infrastruktur als auch neue Mobilitätsangebote finanziert werden. Dafür stehen jährlich 8 Mio. Euro bereit. Diese Mittel sind Eigenmittel der TVBs und können auch mit anderen Förderungen kombiniert werden.
Über den Fonds sollen landesweit attraktive Projekte für den Tourismus forciert werden. Der Fonds ist als Verwaltungsfonds ohne Rechtspersönlichkeit geplant. Die Mittel des Fonds sind Eigenmittel der TVBs, damit mit diesem Fonds auch andere Förderungen angesprochen werden können.
Der Mobilitätsbeitrag beträgt € 0,90 pro taxenpflichtigem Gast (ca. 65–70 % der Nächtigungen) ab der 1. Nacht. Davon werden 35 % für die Gästefreifahrt verwendet, die alle bestehenden ÖV-Angebote umfasst. Die restlichen 65 % sowie 8 % der Aufenthaltsabgabe fließen in den Infrastruktur – und Mobilitätsfonds. Aus diesem Fonds werden Mittel sowohl für touristische Infrastruktur als auch für die Herstellung und Verbesserung von tourismus- und freizeitmobilitätsrelevanten Verkehrsangeboten bereitgestellt.
Links, Downloads und Kontakt
Hier finden Sie die aktuellen Begutachtungsentwürfe zu den Gesetzen der Tourismusreform.
Begutachtungen von Landesgesetzen
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