Informationsfreiheitsgesetz - IFG

§ 13 (4) Der Antrag auf Information ist schriftlich einzubringen und als Antrag gemäß diesem Bundesgesetz zu bezeichnen. Im Antrag ist die begehrte Information zu bezeichnen. Die Identität des Antragstellers ist in geeigneter Form glaubhaft zu machen.

Wir bitten Sie, Ihren Antrag gemäß § 13 (4) ausnahmslos an folgende E-Mail-Adresse zu senden: IFG@kaernten.at

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