Mit 1. November 2026 gelten in Kärnten neue Regelungen bei der Gästemeldung, der Gästekarte und der Aufenthaltsabgabe. Mit der Gästekarte erhalten Übernachtungsgäste künftig auch die Möglichkeit zur Gästefreifahrt mit den inkludierten öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Beherbergungsbetriebe, die bisher nicht über den feratel webClient ihre Gäste gemeldet haben, bedeutet das einige Anpassungen im Ablauf.
Wie kommt der Gast zur Gästekarte? Was ist bei der Meldung zu beachten? Und wer ist bei Fragen der richtige Ansprechpartner? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
1. Zugang beantragen
Wer die Gästemeldung noch nicht online durchführt, beantragt den kostenlosen Zugang zum feratel WebClient bei der zuständigen Gemeinde.
2. Gast melden
Der Gast wird im WebClient erfasst.
Die Meldung kann über verschiedene Wege erfolgen – etwa direkt im WebClient, über eine Hotelsoftware-Schnittstelle oder über den Pre-Check-in.
3. Gästekarte ausstellen und zustellen
Für die Ausstellung der digitalen Gästekarte muss die Gästemeldung vom Gast bestätigt und unterschrieben werden. Das ist auf zwei Wegen möglich:
Erst wenn die unterschriebene Gästemeldung vorliegt und die Meldung abgeschlossen ist, kann der Betrieb die digitale Gästekarte ausstellen.
Der Gast erhält die Gästekarte entweder digital per E-Mail oder über eine digitale Urlaubsbegleiter-Web-App, z.B. PIA.
Gäste, die kein Smartphone oder keine E-Mail-Adresse haben, können die Gästekarte vor Ort ausgedruckt erhalten.
4. Optional: Pre-Check-in nutzen
Der Pre-Check-in ist eine freiwillige Möglichkeit, den Ablauf für Betrieb und Gast zu vereinfachen. Der Gast kann seine Daten bereits vor der Anreise eingeben.
Bei einem Pre-Check-in mit digitaler Signatur – dafür ist ein kostenpflichtiges feratel-Zusatzmodul erforderlich – kann die Gästekarte bereits am Anreisetag digital zur Verfügung stehen.
Wichtig: Der genaue Ablauf kann je nach eingesetzter Hotelsoftware und regionaler Lösung unterschiedlich sein. Bitte klären Sie technische Fragen direkt mit Ihrem Softwareanbieter bzw. Ihrer Tourismusregion.
Die Mobilitätsleistung wird nicht über einen Code des Betriebs freigeschaltet (wie es aktuell in einigen Medien kommuniziert wird). Die Gästekarte inklusive Mobilität wird im Zuge der elektronischen Gästemeldung erstellt. Bei hinterlegter E-Mail-Adresse kann sie digital an den Gast zugestellt oder alternativ im Betrieb ausgedruckt und übergeben werden.
Die Aufenthaltsabgabe wird weiterhin vom Betrieb eingehoben und an die zuständige Gemeinde abgeführt. Neu sind unter anderem:
Betriebe, die mit einer Hotelsoftware arbeiten, sollten bis 1. November 2026 mit ihrem Anbieter klären, ob die neuen Personengruppen und Abgaben bereits entsprechend abgebildet und übermittelt werden können.
Damit Fragen möglichst rasch an die richtige Stelle gelangen, hilft folgende Orientierung:
Thema
Ansprechpartner
Gästemeldung und Aufenthaltsabgabe
Zuständige Gemeinde
Gästekarte und regionale Besonderheiten
Tourismusregion bzw. Tourismusverband
Hotelsoftware und technische Umsetzung
Softwareanbieter bzw. Region/TVB
Allgemeine Fragen zur Tourismusreform
Land Kärnten / tourismusreform.at
Nicht jede Detailfrage kann zentral beantwortet werden. Je nach Betrieb, Region und eingesetzter Software können unterschiedliche Lösungen zum Einsatz kommen. Für spezifische Fragen stehen daher Ihre jeweilige Region, Ihr Tourismusverband und Ihr Softwareanbieter zur Verfügung. Wir haben für Sie Links mit weiterführenden Infos zusammengefasst.
Webinar der TAK:
Land Kärnten
feratel
Informationen der Tourismusregionen
Downloads:
Tipp: Prüfen Sie bereits jetzt Ihren Zugang zum WebClient und stimmen Sie die technische Umsetzung mit Ihrem Softwareanbieter bzw. Ihrer Tourismusregion ab. So können die neuen Abläufe ab 1. November 2026 reibungslos umgesetzt werden.