Gästekarte, Gästemeldung und Aufenthaltsabgabe ab 1. November 2026

Mit 1. November 2026 gelten in Kärnten neue Regelungen bei der Gästemeldung, der Gästekarte und der Aufenthaltsabgabe. Mit der Gästekarte erhalten Übernachtungsgäste künftig auch die Möglichkeit zur Gästefreifahrt mit den inkludierten öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Beherbergungsbetriebe, die bisher nicht über den feratel webClient ihre Gäste gemeldet haben, bedeutet das einige Anpassungen im Ablauf.

Wie kommt der Gast zur Gästekarte? Was ist bei der Meldung zu beachten? Und wer ist bei Fragen der richtige Ansprechpartner? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. 

In 4 Schritten zur Gästekarte

1. Zugang beantragen

Wer die Gästemeldung noch nicht online durchführt, beantragt den kostenlosen Zugang zum feratel WebClient bei der zuständigen Gemeinde.

2. Gast melden

Der Gast wird im WebClient erfasst. 
Die Meldung kann über verschiedene Wege erfolgen – etwa direkt im WebClient, über eine Hotelsoftware-Schnittstelle oder über den Pre-Check-in.

3. Gästekarte ausstellen und zustellen

Für die Ausstellung der digitalen Gästekarte muss die Gästemeldung vom Gast bestätigt und unterschrieben werden. Das ist auf zwei Wegen möglich:

  • Digitale Signatur: Der Gast gibt seine Daten vorab ein und unterschreibt digital. Dafür ist das kostenpflichtige feratel-Zusatzmodul für die digitale Signatur erforderlich.
  • Ausdruck der digitalen Gästemeldung: Der Gast erhält die ausgefüllte digitale Gästemeldung im Berherbergungsbetrieb und unterschreibt diese. Oder er druckt sie vor Anreise aus, unterschreibt sie und übermittelt sie dem Betrieb vorab.

Erst wenn die unterschriebene Gästemeldung vorliegt und die Meldung abgeschlossen ist, kann der Betrieb die digitale Gästekarte ausstellen.
Der Gast erhält die Gästekarte entweder digital per E-Mail oder über eine digitale Urlaubsbegleiter-Web-App, z.B. PIA.  
Gäste, die kein Smartphone oder keine E-Mail-Adresse haben, können die Gästekarte vor Ort ausgedruckt erhalten.

4. Optional: Pre-Check-in nutzen

Der Pre-Check-in ist eine freiwillige Möglichkeit, den Ablauf für Betrieb und Gast zu vereinfachen. Der Gast kann seine Daten bereits vor der Anreise eingeben.
Bei einem Pre-Check-in mit digitaler Signatur – dafür ist ein kostenpflichtiges feratel-Zusatzmodul erforderlich – kann die Gästekarte bereits am Anreisetag digital zur Verfügung stehen.

Wichtig: Der genaue Ablauf kann je nach eingesetzter Hotelsoftware und regionaler Lösung unterschiedlich sein. Bitte klären Sie technische Fragen direkt mit Ihrem Softwareanbieter bzw. Ihrer Tourismusregion.

Gut zu wissen
  • Die Gästekarte stellt immer der Betrieb aus. Die Buchung über eine Online-Plattform oder einen Reiseveranstalter ersetzt nicht die Gästemeldung und führt nicht automatisch zur Ausstellung der Gästekarte.
  • Auch abgabenbefreite Gäste müssen elektronisch gemeldet werden. Bei einem Befreiungsgrund ist im WebClient die entsprechende Personengruppe auszuwählen.
  • Die Gästekarte gilt für den gesamten Abreisetag. Maßgeblich ist der jeweilige Kalendertag.
  • Änderungen während des Aufenthalts – etwa eine Verlängerung oder eine vorzeitige Abreise – werden in der Gästemeldung vorgenommen und müssen erneut vom Gast bestätigt bzw. unterschrieben werden.

Die Mobilitätsleistung wird nicht über einen Code des Betriebs freigeschaltet (wie es aktuell in einigen Medien kommuniziert wird). Die Gästekarte inklusive Mobilität wird im Zuge der elektronischen Gästemeldung erstellt. Bei hinterlegter E-Mail-Adresse kann sie digital an den Gast zugestellt oder alternativ im Betrieb ausgedruckt und übergeben werden.

Was ändert sich bei der Aufenthaltsabgabe?

Die Aufenthaltsabgabe wird weiterhin vom Betrieb eingehoben und an die zuständige Gemeinde abgeführt. Neu sind unter anderem:

  • 4,50 Euro pro Person und Nacht, klassischer Campinggast mit eigener Übernachtungsmöglichkeit 4,00 Euro
  • davon 0,90 Euro Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag
  • neue Altersgrenzen bzw. Personengruppen
  • Auswahl der entsprechenden Personengruppe bereits bei der Gästemeldung
  • getrennte Berechnung und Ausweisung der Abgaben auf der Abrechnung
  • elektronische Meldung auch von abgabenbefreiten Gästen

Betriebe, die mit einer Hotelsoftware arbeiten, sollten bis 1. November 2026 mit ihrem Anbieter klären, ob die neuen Personengruppen und Abgaben bereits entsprechend abgebildet und übermittelt werden können.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Damit Fragen möglichst rasch an die richtige Stelle gelangen, hilft folgende Orientierung:

Thema

Ansprechpartner

Gästemeldung und Aufenthaltsabgabe

Zuständige Gemeinde

Gästekarte und regionale Besonderheiten

Tourismusregion bzw. Tourismusverband

Hotelsoftware und technische Umsetzung

Softwareanbieter bzw. Region/TVB

Allgemeine Fragen zur Tourismusreform

Land Kärnten / tourismusreform.at

Nicht jede Detailfrage kann zentral beantwortet werden. Je nach Betrieb, Region und eingesetzter Software können unterschiedliche Lösungen zum Einsatz kommen. Für spezifische Fragen stehen daher Ihre jeweilige Region, Ihr Tourismusverband und Ihr Softwareanbieter zur Verfügung. Wir haben für Sie Links mit weiterführenden Infos zusammengefasst.

Weiterführende Informationen

Webinar der TAK:

Land Kärnten

feratel

Informationen der Tourismusregionen

Downloads: 

Tipp: Prüfen Sie bereits jetzt Ihren Zugang zum WebClient und stimmen Sie die technische Umsetzung mit Ihrem Softwareanbieter bzw. Ihrer Tourismusregion ab. So können die neuen Abläufe ab 1. November 2026 reibungslos umgesetzt werden.

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