Tourismusreform 2025+

LR Sebastian Schuschnig im Kurzinterview über die wichtigsten Ziele und nächsten Schritte der Reform: 

Foto: LPD/ Tine Steinthaler

In aller Kürze, was sind die wichtigsten Ziele dieser Reform? 
Uns allen ist klar, der Kärntner Tourismus braucht mehr Mittel für den Infrastrukturausbau. Radwege, Wanderwege, wetterunabhängige Angebote usw. Darum geht es bei dieser Reform. Dafür führen wir die nächtigungsbezogenen Abgaben zu einer indexierten Aufenthaltsabgabe zusammen und erhalten so mehr Finanzmittel für Tourismusinvestitionen. Außerdem verschlanken wir die Strukturen auf nur noch 10, statt bisher 125 Tourismusorganisationen. Es ist in erster Linie eine Reform FÜR die Unternehmer.

Ab wann wird die Aufenthaltsabgabe neu eingehoben und in welcher Höhe? 
Ziel ist es, mit 1. Mai 2026 die neue Aufenthaltsabgabe einzuheben und zwar landesweit einheitlich in Höhe von € 4,50. Darin sind auch € 0,90 für die touristische Mobilität enthalten. (Anmerkung Kärnten Werbung: Das Interview stammt aus dem September 2025, in der Zwischenzeit hat sich der geplante Start der Einhebung der Aufenthaltsabgabe auf 1.11.2026 geändert.) Diese € 4,50 können auch bereits kommuniziert werden. Das gesamte Reformpaket muss zwar noch durch eine gesetzliche Begutachtung von vier Wochen, in der es auch noch zu Veränderungen kommen kann. Aber die Grundsätze – und dazu zählt die Abgabenhöhe – sind fixiert und politisch vereinbart.

Wie kommen Unternehmer zu weiteren Informationen? Was ist hier geplant?
Wir werden ausführlich und über verschiedene Kanäle informieren, es ist eine eigene Website dazu in Planung sowie Infomaterial für die Unternehmer in Ausarbeitung. Im Oktober startet wie gesagt die gesetzliche Begutachtung für das Reformpaket (Anm. Kärntner Tourismusgesetz, Aufenthaltsabgabegesetz und Zweitwohnsitzabgabegesetz). Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, in die Gesetzestexte Einblick zu nehmen und auch Stellungnahmen dazu abzugeben. Außerdem werde ich in dieser Phase zu Infoveranstaltungen vor Ort in den Kärntner Regionen einladen. Die Termine dazu werden in Kürze bekannt gegeben.

Anmerkung Kärnten Werbung: Wir empfehlen den Unternehmen im Hinblick auf die neue Abgabe folgenden Vermerk zu veröffentlichen „Die Ortstaxe ist eine gesetzlich geregelte Abgabe. Änderungen sind vorbehalten – es gilt die bei Abreise aktuelle Höhe“.

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