Informationsfreiheitsgesetz – IFG

§ 13 (4) Der Antrag auf Information ist schriftlich einzubringen und als Antrag gemäß diesem Bundesgesetz zu bezeichnen. Im Antrag ist die begehrte Information zu bezeichnen. Die Identität des Antragstellers ist in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
 
Wir bitten Sie, Ihren Antrag gemäß § 13 (4) ausnahmslos an folgende Mail-Adresse zu senden: ifg@kaernten.at

Kontakt:

Kärnten Werbung GmbH
Völkermarkter Ring 21 - 23; 9020 Klagenfurt; Österreich
Tel: +43 463 3000
info@kaernten.at; www.kaernten.at

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